Wir machen aufmerksam auf einen aktuellen Artikel von der Landtagsfraktion BVB/FREIE WÄHLER. Wir sind empört, wie die Demokratie im Land Brandenburg mit Füßen getreten wird. Mit Haarsträubenden Begründungen wird vom Innenministerium eine geplante Änderungen des Wahlgesetzes angestrebt.
BVB / FREIE WÄHLER protestiert aufs Schärfste gegen die vom Innenministerium geplante Änderung des Wahlgesetzes: Der Gesetzentwurf beinhaltet einen offensichtlichen Angriff auf die bei BVB / FREIE WÄHLER organisierten Wählergruppen!
Versteckt auf den hinteren Seiten der sonst als „redaktionelle Änderungen“ bezeichneten Vorlage ist die Neufassung des § 32 vorgesehen. Dieser soll in Zukunft verhindern, dass alle in einem Landkreis an der Listenvereinigung BVB / FREIE WÄHLER beteiligten Wählergruppen auf dem Stimmzettel erscheinen. In Zukunft dürfen nur noch 5 Gruppen aufgeführt werden. Sowohl in Regelungsgehalt als auch Begründung ein klares Lex-Freie-Wähler. Denn BVB / FREIE WÄHLER ist von der Struktur im Gegensatz zu den Parteien als ein Netzwerk von lokalen Wählergruppen organisiert. Diese sind die Wahlvorschlagsträger, die sich zur Listenvereinigung BVB / FREIE WÄHLER im jeweiligen Landkreis zusammenschließen. Wenn nun von den bis zu 20 in einem Landkreis bei BVB / FREIE WÄHLER organisierten Wählergruppen nur eine Handvoll auf dem Stimmzettel erscheinen darf, werden diese ihrer verfassungsmäßigen Rechte beraubt. Dass die lokal agierenden Wahlvorschlagsträger auf dem Stimmzettel erscheinen, ist das Selbstverständlichste in einer demokratischen Welt. Dabei ist die Begrenzung auf 5 bewusst gewählt. Denn gelegentlich (insbesondere bei Bürgermeister- und Landratswahlen) kommt es vor, dass einige etablierte Parteien eine Listenvereinigung bilden, wobei es noch nie mehr als 5 waren. Damit ist die Regelung maßgeschneidert auf die Bedürfnisse der Parteien, denn für sie ändert sich nichts, für BVB / FREIE WÄHLER hingegen alles. Die Organisationsform, die Arbeitsweise, die Möglichkeit für lokale Gruppen auch überregional kommunalpolitisch tätig zu sein, würde in einem Zuge abgeschafft werden.
Auch in der Begründung wird kein Hehl daraus gemacht, dass der Vorschlag explizit gegen BVB / FREIE WÄHLER gerichtet ist. So wird auf vorangegangene Wahlen und Listenvereinigungen unter Beteiligung von BVB / FREIE WÄHLER Bezug genommen und erklärt, dass man sowas in Zukunft verhindern will. Das Zynische dabei: Es wird ernsthaft damit argumentiert, dass die Gesetzesänderung nötig sei, um den Stimmzettel nicht zu lang werden zu lassen.
„Wer Wahlvorschlagsträger vom Stimmzettel verbannen will, um Papier zu sparen und kürzere Stimmzettel zu haben, hat grundlegende Prinzipien des demokratischen Rechtsstaates nicht verstanden. Es ist schockierend, dass solch eine Argumentation im Jahr 2022 tatsächlich ins Feld geführt wird“, erklärt Fraktionsvorsitzender Péter Vida.
Eine explizit gegen einen politischen Mitbewerber gerichtete Gesetzesänderung im Wahlrecht zu verankern, sucht seinesgleichen in der bundesrepublikanischen Geschichte. „Es gibt einen Grundkonsens in einem demokratischen Rechtsstaat: Das Wahlgesetz wird nicht als politische Waffe gegen Mitbewerber eingesetzt. Es ist unfassbar, dass das Innenministerium diesen Konsens nun aufkündigen will. Damit wird auch ein Kahlschlag gegen lokale Wählergruppen eingeleitet“, so Péter Vida weiter.
Es handelt sich bei den bei BVB / FREIE WÄHLER organisierten Wählergruppen zu allermeist um seit Jahrzehnten in den Gemeinden tätige Kommunalvertreter. Diesen das Recht zu nehmen, auf dem Stimmzettel zu erscheinen, ist beispiellos. Deswegen ist auch der Vergleich des Innenministeriums mit Bundestagswahlen neben der Sache. Dass dort nur 5 Personen einer Wahlvorschlagsliste abgedruckt werden, ist mit einer Kommunalwahl nicht vergleichbar. Denn bei dieser geht es um selbstständige Wahlvorschlagsträger, die selbstverständlich einen Anspruch haben, zu erscheinen, was in Zukunft aber nicht mehr erfolgen soll.
Die Erklärung des Innenministeriums, wonach die Regelung ja für alle gleich gelte, erweist sich als Nebelkerze. Denn es ist natürlich formal für alle gleich, aber faktisch betrifft es nur BVB / FREIE WÄHLER und wirkt praktisch wie ein Einzelfallgesetz.
Zudem hat es eine weitere Regelung in sich. So sieht der Gesetzentwurf Bestimmungen für Nominierungen im Falle einer Pandemie vor. Hierbei soll es Erleichterungen und besondere Abläufe geben. Die Neuerungen sind so zugeschnitten, dass in der vorgelegten Fassung alle existierenden Parteien und Vereinigungen hiervon Gebrauch machen können; alle außer BVB / FREIE WÄHLER. Ein unvorstellbarer und weiteren Nachteil schaffender Vorgang.
BVB / FREIE WÄHLER appelliert an alle demokratischen Kräfte, dieses Unterfangen zu stoppen und das Wahlrecht nicht als politische Waffe gegen demokratischen Konkurrenten einzusetzen. Das Innenministerium muss diese Vorschläge sofort zurückziehen. Vorsorglich bereitet BVB / FREIE WÄHLER eine Verfassungsklage vor, die für den Fall der unveränderten Beschlussfassung eingereicht werden wird.
„Wir sind erschüttert. Derartige Manöver haben wir nicht für möglich gehalten. Wir werden uns notfalls bemühen, internationale Gremien um Hilfe zu bitten, wenn das Innenministerium von diesem Vorhaben nicht abrückt“, so Péter Vida abschließend.
Presse
Nachteile für kleine Gruppierungen?: Brandenburg plant Reform des Wahlrechts – PNN/Tagesspiegel, 07.12.2022
Wahlrechtsreform geplant: Nachteile für Brandenburgs Freie Wähler? – SVZ, 06.12.2022
Text und Bild: BVB/FW Fraktion